Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

91.074 Teuerungsausgleich an das Bundespersonal. Bundesbeschluss
Compensation du renchérissement au personnel fédéral

Botschaft: 13.11.1991 (BBl IV, 1085 / FF IV, 1033)

Ausgangslage

Die Gültigkeit des Bundesbeschlusses vom 5. Oktober 1984 über die Teuerungszulagen an das Bundespersonal, der durch die Änderung vom 23. Juni 1988 um vier Jahre verlängert wurde, läuft Ende 1992 ab. - Die Vorlage liegt aus Gründen der Übersichtlichkeit in einer Neufassung vor; sie beantragt neben einer geringfügigen Änderung jedoch lediglich die Verlängerung des bisherigen Beschlusses um weitere vier Jahre bis Ende 1996. Wie bisher soll das Personal "Anspruch" auf einen "angemessenen" Teuerungsausgleich haben, der vom Bundesrat jährlich "aufgrund der jeweiligen Lebenskosten" festgesetzt wird.

Verhandlungen

NR 11.03.1992 AB 1992, 408
SR 10.06.1992 AB 1992, 420
NR / SR 19.06.1992 Schlussabstimmungen (105:54 / 27:4)

Im Nationalrat blieb die Auto-Partei mit ihrem Nichteintretensantrag isoliert; in der Detailberatung schlug jedoch die von der FDP, der SVP und der LP unterstützte Kommissionsminderheit vor, den Bundesrat zur Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu ermächtigen, ohne aber einen expliziten Anspruch des Personals zu statuieren. Dieser Antrag unterlag freilich ebenso wie der Versuch, den Bundesrat zu verpflichten, bei der Festlegung der Höhe dieses Teuerungsausgleiches neben den Lebenshaltungskosten noch weitere Faktoren wie die Lage der Wirtschaft und der Bundesfinanzen zu berücksichtigen. - Auch im Ständerat konnte sich ein analoger Antrag nicht durchsetzen. Die Vorlage wurde somit unverändert gutgeheissen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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